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Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 23.12.2022

InterGuss Gießereiprodukte GmbH
Bad Windsheim

1. Anwendungsbereich
a) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte, mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
b) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote gelten maximal dreißig Tage und sind danach freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
b) Telefonische oder mündliche Bestellungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. Immaterielle Schutzrechte und Urheberrechte
a) Zugunsten der InterGuss Gießereiprodukte GmbH bestehen eine Reihe von eingetragenen Schutzrechten (insbesondere Deutsche Patente Nr. 10 2005 039 431, 10 2020 20 402, 10 218 105 570, 10 2019 100 282, 10 2019 133 354). Erwirbt ein Besteller ein patentgeschütztes Produkt, wird ihm die bestimmungsgemäße Benutzung des Produkts eingeräumt.
b) Wenn dem Besteller über das erworbene Produkt hinaus Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, CAD-Konstruktionen, 3D-Daten, Fräsprogramme und sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese ausschließlich in Verbindung mit dem erworbenen Produkt lizenzfrei genutzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, CAD-Konstruktionen, 3D-Daten, Fräsprogramme und sonstigen Unterlagen sich auf ein zugunsten der InterGuss Gießereiprodukte GmbH patentgeschütztes Produkt beziehen.
c) An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, CAD- Konstruktionen, 3D-Daten, Fräsprogrammen und sonstigen Unterlagen behält sich die InterGuss Gießereiprodukte GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sämtliche Abbildungen,
Zeichnungen, Skizzen, CAD-Konstruktionen, 3D-Daten, Fräsprogrammen und sonstigen Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung der InterGuss Gießereiprodukte GmbH anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
d) Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht
eingreifen.

4. Preise
a) Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungen und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung.
b) Die InterGuss Gießereiprodukte GmbH ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als drei Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. c) Die InterGuss Gießereiprodukte GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang zu erhöhen, falls im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen.

5. Zahlungsbedingungen
a) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu leisten. Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin von 30 Tagen, sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
b) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten Produkts, für das wir Zahlung verlangen. c) Wechsel und Scheck werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen.

6. Lieferung und Leistung
a) Die Lieferbedingungen sind im Vertrag festzulegen und gelten immer unabgeladen. Teillieferungen sind zulässig. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Sollte sich beim Konstruieren herausstellen, dass der Arbeitsaufwand größer ist als bei der Auftragsannahme zu ersehen war, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
b) Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei von uns nicht zu vertretendem Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten oder deren Unterlieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
c) Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.